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17.08.2015 M2 Logistik auf der Munich Show – Mineralientage (30.10.–01.11.2015)
Auch dieses Jahr bietet die M2 Logistik auf der Munich Show – Mineralientage eine große Auswahl an Verpackungs- und Transportdienstleistungen an. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Rückfragen unter +49 8121 2230-0 zur Verfügung.

 

26.09.2014 M2 Logistik unterstützt im Kampf gegen Ebola
Der gemeinnütztige Verien GLOBOLAB e.V., kümmert sich um die Planung und den Aufbau von medizinisch-mikrobiologischen Laboratorien in Afrika. Im Kampf gegen Ebola wurde eine Sendung mit medizinischen Geräten nach Sierra Leone auf den Weg gebracht. M2 Logistik organisierte nicht nur den reibungslosen Transportablauf, sondern übernahm auch alle angefallenen Fracht- und Logistikkosten.

 

22.08.2014 Investition in hocheffiziente LED-Beleuchtung
Im Juli 2014 hat die M2 Logistik die Beleuchtung in den Lagerbereichen von Quecksilberdampfstrahler auf moderne LED Highbay Lampen umgestellt. Zusätzlich wurde ein intelligentes Wegesystem mit Bewegungs- und Lichtmelder installiert. Die Stromeinsparung liegt bei bis zu 75%. Das Lichtniveau konnte dabei sichtbar verbessert werden. Eine weitere Inovation sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Sicht.

 

02.05.2014 Erstellungen von Ausfuhranmeldungen über ATLAS
M2 Logistik bietet unabhängig vom Transport eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Ausfuhranmeldungen. Hierfür steht Ihnen unser kompetentes Team jederzeit gerne zur Verfügung und informiert Sie über alle Zollformalitäten.

 

10.12.2013 Gelangensbestätigung
Seit dem 1. Oktober dieses Jahres gelten neue Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke, wobei die Nicht-Beanstandungsregelung für die alten Nachweise am 31.12.2013 endet. Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweis, der in Verbindung mit dem Doppel der Rechnung als Bestätigung gilt, dass eine Sendung Deutschland verlassen hat und somit der Versender von der Umsatzsteuer befreit ist. Alternativ bieten wir Ihnen die sogenannte Spediteurbescheinigung (§17a Abs. 3 S.1 Nr. 1b UStDV) als Nachweis an. Diese ist zulässig bei Versendung durch Lieferer oder Abnehmer und enthät alle notwendigen Inhalte.