03.02.2012 M2Logistik als Partner der Mineralientage

Im Herbst findet wieder eine der größten Mineralienmessen weltweit in München statt. M2Logistik bietet vor Ort eine große Auswahl an Verpackungs- und Transportdienstleistungen an. Richten Sie bitte Ihre Anfragen an : info@m2logistik.de

01.03.2011 CeBIT 2011, M2Logistik erprobt sicheres Cloud Computing für unternehmenskritische Anwendungen

M2Logistik erprobt das Konzept der Sealed Cloud, Gewinnerprojekt des Technologiewettbewerbs Trusted Cloud des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Mit Sealed Cloud hat die Uniscon universal identity control GmbH, München, eine "versiegelte" Infrastruktur für Cloud Computing konzipiert. >>

11.10.2010 M2Logistik wird AEO-Zertifikat verliehen

Das Hauptzollamt Rosenheim zertifiziert die M2Logistik GmbH zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten "AEOF (zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit)".

03.05.2010 Bekanntgabe LBA zum bekannten Versender

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in seinen News bekannt gegeben, dass alle bis zum 28.04.2010 anerkannten bekannten Versender (bV) vom LBA bis einschließlich 25.03.2013 als bV für die jeweiligen RegB "geduldet" werden. Die Zeichnung einer weiteren Sicherheitserklärung des bV für die Restdauer der dreijährigen Übergangsperiode ist nicht notwendig. Damit ist das LBA der Lesart der Verbände gefolgt. Auf die gemäß der EU-DurchführungsVO 185/2010, Nr. 6.3.2.6. und 6.3.2.7. des Anhangs, erforderlichen Angaben im AWB oder sonstigen Begleitdokumenten hat das LBA in den News ebenfalls hingewiesen. In der praktischen Anwendung entstand aktuell die Frage, wie die geforderte Angabe von f) Name der Person, die den Sicherheitsstatus erteilt hat, oder eine gleichwertige Identifizierung, sowie Datum und Uhrzeit der Erteilung; erfüllt werden kann. In der Regel erteilt die Person, die den AWB erstellt und unterschreibt, auch den Sicherheitsstatus, da zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Informationen (bV? sichere Lieferkette? keine Manipulationen?) zusammenlaufen. Der Name dieser Person (in Klarschrift) und das Datum der AWB-Erstellung sind regelmäßig bereits im AWB-Feld "Unterschrift" angegeben, so dass hier ggf. die Uhrzeit zu ergänzen wäre, um die Anforderung der Nr. 6.3.2.6.f) zu erfüllen. Die EU-DVO schreibt außerdem nicht vor, wo die geforderten Angaben zu stehen haben. Das LBA hat die vorgenannte Auffassung fernmündlich gegenüber den Verbänden bestätigt. Das gilt natürlich nur für den Fall, dass AWB-Erstellung und Erteilung des Sicherheitsstatus zeitgleich erfolgen. Falls ein von einem anderen RegB erteilter Sicherheitsstatus übernommen wird, müssen allerdings dessen Angaben zu Name, Datum und Uhrzeit an anderer Stelle im AWB / Begleitdokument angegeben werden. Da eine "offizielle" Aussage des LBA in den News dazu nicht zu erwarten ist, bitten wir Sie, die beteiligten Handlingpartner ggf. nachdrücklich auf diese Auslegung hinzuweisen. Das LBA hat die Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms (LFSP) an die neuen Vorschriften angepasst und veröffentlicht. Für die entsprechende Anpassung durch die RegB ist dem Vernehmen nach eine Frist von 2 Monaten vorgesehen. Beachten Sie auch die neuen FAQ's, die der Nummerierung des Anhangs der EU-VO 185/2010 folgen. Der "Leitfaden" ist entfallen! Die neustrukturierten EU-weiten Zulassungsnummern sollen den RegB in Kürze mitgeteilt werden. Die aktualisierten Inhalte finden Sie hier auf der LBA-Homepage. >>